Relevanz in der Praxis
Für öffentliche Stellen zeigt Art. 85 DSGVO dann Relevanz, sofern sie Grundrechtsträger nach Art. 11 GRCh oder Art. 13 GRCh sind.
Exkurs: Systematische Einordnung von Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO
Die bereits ausgeführte systematische Einordung der genannten Absätze hat zumindest auf deutscher Ebene unter den Rechtsexperten zu einem Meinungsstreit geführt.
Teil VI: Unionsrechtlicher Regelungsauftrag des Art. 85 DSGVO
Art. 85 DSGVO dient dem unionsrechtlichen Ausgleich zwischen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 8 GRCh und der Freiheit der Meinungsäußerung des Art. 11 GRCh bzw. der Freiheit von Kunst und Wissenschaft gemäß Art. 13 GRCh.
Teil V: Gesetzliche Regelung erforderlicher Abweichungen und Ausnahmen
Für die genannten privilegierten Zwecke schreibt Art. 85 Abs. 2 DSGVO den Mitgliedstaaten verpflichtend vor, unter Beachtung der Erforderlichkeit Abweichungen und Ausnahmen zu regeln.
Teil IV: Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken
Auch die Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen, künstlerischen und literarischen Zwecken ist datenschutzrechtlich privilegiert. Art. 85 Abs. 2 DSGVO gibt vor, dass auch für diese Zwecke Abweichungen und Ausnahmen vom nationalen Gesetzgeber formuliert werden müssen.
Teil III: Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken – Reichweite des Medienprivilegs
Nach den §§ 9c Abs. 1, 57 Abs. 1 RStV, Art. 85 Abs. 2 DSGVO ist eine Datenverarbeitung dann vom Medienprivileg erfasst, wenn sie „zu journalistischen Zwecken“ erfolgt.
Teil II: Anpassungsnovellierung aufgrund der DSGVO
Das Medienprivileg war gesetzlich bislang in § 41 Abs. 1 BDSG verankert. Seit dem 25. Mai 2018 findet die Privilegierung medialer Angebote ihre Grundlage in den §§ 9c Abs. 1, 57 Abs. 1 RStV, Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO.
3. Anwendungsbereiche und Beispiele von KI
Es gibt zahlreiche Anwendungsbereiche künstlich intelligenter Systeme in der Forschung und im wirtschaftlichen Bereich. Zu diesen intelligenten Systemen werden u.a. sog. Deduktionssysteme bzw. maschinelles Beweisen, wissensbasierte Systeme (sog. „Expertensysteme“), Musteranalyse und Mustererkennung, die autonome Steuerung von Robotik-Systemen sowie intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion (z.B. das Analysieren und Verstehen von Sprache, Bildern oder Gestik) gezählt. Diese Systeme finden in den unterschiedlichsten Bereichen Einsatz.
4. Chancen und Risiken der KI
Die intelligente Technik löst sehr unterschiedliche Reaktionen vom blindem Fortschrittsoptimismus bis hin zu schlichter Technikverweigerung aus. Für eine Vielzahl von Anwendungen stellt sich die Technologie als „Black-Box“ dar: Es ist für Nutzer, Betroffene und oftmals selbst für die Experten nicht nachvollziehbar oder ausreichend transparent, wie das KI-System zu Entscheidungen oder Ergebnissen gekommen ist. Erklärbarkeit und Transparenz von KI sind für viele aber der Schlüssel für das Vertrauen in die KI.
5. Rechtliche Herausforderung der KI
Die Breite der Einsatzmöglichkeiten von KI-Technologien korrespondiert mit einer Vielzahl von Rechtsfragen, die z.T. ungeklärt sind, in diesem Kontext erstmals aufkommen oder die ggf. einer Neubewertung bedürfen. Hierzu gehören eine Reihe von Themenkomplexen, die hier nur kurz anhand von einschlägigen Fragen skizziert werden sollen.