Urhebervertragsrecht

Urhebervertragsrecht

Die §§ 32 ff. UrhG sollen die Position der Urheber und der ausübenden Künstler stärken. Sie zielen auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung, die durch einen Vertragsanpassungsmechanismus und vor allem durch die Schaffung einer Transparenzpflicht flankiert wird.

Insbesondere die Auskunftspflicht des § 32d UrhG wird Unternehmen, die sich von Urhebern und ausübenden Künstlern entgeltlich haben Nutzungsrechte einräumen lassen, vor große Herausforderungen stellen: Sie müssen fortan unaufgefordert mindestens einmal jährlich umfänglich über die Einnahmen informieren, die mit der Verwertung der Werke oder Darbietungen erzielt wurden: Hierzu zählen nicht nur Filme, Musik oder Spiele, sondern alle Werke, die urheberrechtlichen Schutz genießen, wie z.B. Fotos, Bücher oder Grafiken.

Weitersendung, Direkteinspeisung und ergänzende Online-Dienste

Einspeisung von Programmen

Die Änderungen in den §§ 20b, 20c, 20d und 87 Abs. 5 UrhG dienen der Umsetzung der Online-SatCab-Richtlinie ((EU) 2019/789 v. 17.4.2019) und vor allem der Einführung eines technologieneutralen Regimes der Weitersendung. Zusätzlich wird die Direkteinspeisung von Programmen geregelt und das unionsrechtliche Ursprungslandprinzip auch für „ergänzende Onlinedienste“ des Sendeunternehmens etabliert.

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Copyright

Das Gesetz setzt die DSM Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790) sowie die Online-SatCab-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/789) in deutsches Recht um. Mit ihm gehen eine Reihe praxisrelevanter Veränderungen im Urheberrecht einher. Die zum Teil sehr komplexen Verpflichtungen werfen eine Reihe von Fragen auf. Die wesentlichen Änderungen finden Sie in folgendem Überblick:

BGH zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Internetwerbung mit der Aussage „Erhalte erstmals in Deutschland Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App.“ verstoße gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen nach § 9 HWG. 

STATUS QUO | Medienstaatsvertrag – neue Adressaten und neue Vorgaben

Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten, der die Vorgaben der 2018 novellierten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umsetzen und einen zeitgemäßen Regulierungsrahmen in einer sich dynamisch entwickelnden Medienlandschaft schaffen soll.

STATUS QUO | Die aktuelle Novellierung des Jugendmedienschutzrechts

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des JMStV und des JuSchG wird im Laufe dieses Jahres gerechnet. Konkurrierende Novellierungsbestrebungen des Bundes und der Länder haben zu einem inkohärenten Regelungssystem geführt, welches eine Vielzahl neuer Pflichten und Regelungsadressaten einführt

STATUS QUO | Weißbuch der EU-Kommission zur Künstlichen Intelligenz veröffentlicht

Mit dem aktuellen Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen hat die EU-Kommission ihre europäische Strategie zum Umgang mit KI in der EU vorgestellt und eine öffentliche Konsultation mit allen relevanten Stakeholdern angestoßen. Das Weißbuch umfasst eine Reihe strategisch-politischer wie regulatorischer Maßnahmen, mit denen diese Schlüsseltechnologie gefördert werden soll.

STATUS QUO | Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz wird nicht nur unsere gesamte Wirtschaft, sondern auch unsere Lebensgewohnheiten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt grundlegend und unumkehrbar verändern. Auch wenn KI schon heute in weiten Teilen unseres Alltags Einzug gehalten hat, so stehen wir doch erst am Anfang einer flächendeckenden Nutzung.