Teil I: Einordnung des neuen Rechts auf Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragung stellt ein rechtliches Novum dar. Es umfasst sowohl das Recht auf Bereitstellung der eigenen personenbezogenen Daten, das Recht auf Erwirkung der direkten Übermittlung der Daten als auch das Recht auf Erhalt der Daten ohne Behinderung.