7. Fazit
Der Umfang des Regelungsbedarfs und die Möglichkeiten der Gesetzgebung sind derzeit noch nicht deutlich absehbar. Das liegt zum einen daran, dass das Gefahrenpotenzial der Anwendung von KI-Technologien aber auch die Regelungsnotwendigkeit zur Ermöglichung von KI noch bei weitem nicht umfassend bekannt ist.
3. Anwendungsbereiche und Beispiele von KI
Es gibt zahlreiche Anwendungsbereiche künstlich intelligenter Systeme in der Forschung und im wirtschaftlichen Bereich. Zu diesen intelligenten Systemen werden u.a. sog. Deduktionssysteme bzw. maschinelles Beweisen, wissensbasierte Systeme (sog. „Expertensysteme“), Musteranalyse und Mustererkennung, die autonome Steuerung von Robotik-Systemen sowie intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion (z.B. das Analysieren und Verstehen von Sprache, Bildern oder Gestik) gezählt. Diese Systeme finden in den unterschiedlichsten Bereichen Einsatz.
4. Chancen und Risiken der KI
Die intelligente Technik löst sehr unterschiedliche Reaktionen vom blindem Fortschrittsoptimismus bis hin zu schlichter Technikverweigerung aus. Für eine Vielzahl von Anwendungen stellt sich die Technologie als „Black-Box“ dar: Es ist für Nutzer, Betroffene und oftmals selbst für die Experten nicht nachvollziehbar oder ausreichend transparent, wie das KI-System zu Entscheidungen oder Ergebnissen gekommen ist. Erklärbarkeit und Transparenz von KI sind für viele aber der Schlüssel für das Vertrauen in die KI.
5. Rechtliche Herausforderung der KI
Die Breite der Einsatzmöglichkeiten von KI-Technologien korrespondiert mit einer Vielzahl von Rechtsfragen, die z.T. ungeklärt sind, in diesem Kontext erstmals aufkommen oder die ggf. einer Neubewertung bedürfen. Hierzu gehören eine Reihe von Themenkomplexen, die hier nur kurz anhand von einschlägigen Fragen skizziert werden sollen.
Teil I: Inhalt des Medienprivilegs
Das Datenschutzrecht soll den Einzelnen vor Beeinträchtigungen in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit Daten bezüglich seiner Person schützen, so Art. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Teil IV: Fazit
Die zunehmende digitale Diversifizierung und vor allem das Engagement global agierender Internet-Giganten lassen für die Zukunft deutliche Marktverschiebungen vermuten.
Teil III: Rechtliche Grenzen der Exklusivität
Die Exklusivität medialer Rechte kann jedoch zu einer Beschränkung des Pluralismus sowie zu einer Marktabschottung führen. Ihr sind unterschiedliche rechtliche Grenzen gesetzt.
Teil II: Hausrecht
Rechtlich stellt die mediale Verwertung von Sportveranstaltungen eine Querschnittsmaterie dar. Es gibt keine gesetzliche Normierung eines „medialen Rechts an einer Sportveranstaltung“.
Teil I: Einführung
Das ZDF verliert die Fußball Rechte an der UEFA Champions League an das Pay TV, ab 2018 läuft die Königsklasse nur noch bei Sky und dem Streaming-Dienst DAZN (Perform Group).
Teil VIII: Hinweise für die Unternehmenspraxis
Welche Relevanz hat das Recht auf Datenübertragbarkeit für Unternehmen? Was muss im Datenschutzmanagement des Unternehmens beachtet werden?