1. Der Einsatz von KI wird alltäglich

KI hat längst in unser Leben Einzug gehalten. Für Verbraucher erleichtern mobile Geräte, Web-Suchmaschinen, Sprachassistenten oder intelligente Haushaltsgeräte den Alltag. Algorithmen können Schrift, Sprache oder Muster fast so gut erkennen wie Menschen, viele Aufgaben wesentlich besser lösen. So spielt KI in der Forschung beim Erkennen von Zusammenhängen eine zunehmend wichtige Rolle.

6. Aktivitäten und Initiativen bezüglich KI

Die hier aufgeworfenen Herausforderungen werden mit der zunehmenden Verbreitung von KI-Systemen und Robotern an Brisanz gewinnen. Dennoch verfügt derzeit kein einziges Land über ein Rechtssystem, welches den Besonderheiten Rechnung trägt. Viele Länder haben damit begonnen, Strategien zur Förderung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu entwickeln.

7. Fazit

Der Umfang des Regelungsbedarfs und die Möglichkeiten der Gesetzgebung sind derzeit noch nicht deutlich absehbar. Das liegt zum einen daran, dass das Gefahrenpotenzial der Anwendung von KI-Technologien aber auch die Regelungsnotwendigkeit zur Ermöglichung von KI noch bei weitem nicht umfassend bekannt ist.

3. Anwendungsbereiche und Beispiele von KI

Es gibt zahlreiche Anwendungsbereiche künstlich intelligenter Systeme in der Forschung und im wirtschaftlichen Bereich. Zu diesen intelligenten Systemen werden u.a. sog. Deduktionssysteme bzw. maschinelles Beweisen, wissensbasierte Systeme (sog. „Expertensysteme“), Musteranalyse und Mustererkennung, die autonome Steuerung von Robotik-Systemen sowie intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion (z.B. das Analysieren und Verstehen von Sprache, Bildern oder Gestik) gezählt. Diese Systeme finden in den unterschiedlichsten Bereichen Einsatz.

Teil I: Inhalt des Medienprivilegs

Das Datenschutzrecht soll den Einzelnen vor Beeinträchtigungen in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit Daten bezüglich seiner Person schützen, so Art. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Teil IV: Fazit

Die zunehmende digitale Diversifizierung und vor allem das Engagement global agierender Internet-Giganten lassen für die Zukunft deutliche Marktverschiebungen vermuten.

Teil II: Hausrecht

Rechtlich stellt die mediale Verwertung von Sportveranstaltungen eine Querschnittsmaterie dar. Es gibt keine gesetzliche Normierung eines „medialen Rechts an einer Sportveranstaltung“.

Teil I: Einführung

Das ZDF verliert die Fußball Rechte an der UEFA Champions League an das Pay TV, ab 2018 läuft die Königsklasse nur noch bei Sky und dem Streaming-Dienst DAZN (Perform Group).