7. Fazit

Der Umfang des Regelungsbedarfs und die Möglichkeiten der Gesetzgebung sind derzeit noch nicht deutlich absehbar. Das liegt zum einen daran, dass das Gefahrenpotenzial der Anwendung von KI-Technologien aber auch die Regelungsnotwendigkeit zur Ermöglichung von KI noch bei weitem nicht umfassend bekannt ist.

3. Anwendungsbereiche und Beispiele von KI

Es gibt zahlreiche Anwendungsbereiche künstlich intelligenter Systeme in der Forschung und im wirtschaftlichen Bereich. Zu diesen intelligenten Systemen werden u.a. sog. Deduktionssysteme bzw. maschinelles Beweisen, wissensbasierte Systeme (sog. „Expertensysteme“), Musteranalyse und Mustererkennung, die autonome Steuerung von Robotik-Systemen sowie intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion (z.B. das Analysieren und Verstehen von Sprache, Bildern oder Gestik) gezählt. Diese Systeme finden in den unterschiedlichsten Bereichen Einsatz.

4. Chancen und Risiken der KI

Die intelligente Technik löst sehr unterschiedliche Reaktionen vom blindem Fortschrittsoptimismus bis hin zu schlichter Technikverweigerung aus. Für eine Vielzahl von Anwendungen stellt sich die Technologie als „Black-Box“ dar: Es ist für Nutzer, Betroffene und oftmals selbst für die Experten nicht nachvollziehbar oder ausreichend transparent, wie das KI-System zu Entscheidungen oder Ergebnissen gekommen ist. Erklärbarkeit und Transparenz von KI sind für viele aber der Schlüssel für das Vertrauen in die KI.

5. Rechtliche Herausforderung der KI

Die Breite der Einsatzmöglichkeiten von KI-Technologien korrespondiert mit einer Vielzahl von Rechtsfragen, die z.T. ungeklärt sind, in diesem Kontext erstmals aufkommen oder die ggf. einer Neubewertung bedürfen. Hierzu gehören eine Reihe von Themenkomplexen, die hier nur kurz anhand von einschlägigen Fragen skizziert werden sollen.

Teil I: Inhalt des Medienprivilegs

Das Datenschutzrecht soll den Einzelnen vor Beeinträchtigungen in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit Daten bezüglich seiner Person schützen, so Art. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Teil IV: Fazit

Die zunehmende digitale Diversifizierung und vor allem das Engagement global agierender Internet-Giganten lassen für die Zukunft deutliche Marktverschiebungen vermuten.

Teil II: Hausrecht

Rechtlich stellt die mediale Verwertung von Sportveranstaltungen eine Querschnittsmaterie dar. Es gibt keine gesetzliche Normierung eines „medialen Rechts an einer Sportveranstaltung“.

Teil I: Einführung

Das ZDF verliert die Fußball Rechte an der UEFA Champions League an das Pay TV, ab 2018 läuft die Königsklasse nur noch bei Sky und dem Streaming-Dienst DAZN (Perform Group).