Dr. Hanno Magnus, Jahrgang 1988, ist angestellter Rechtsanwalt bei FREY Rechtsanwälte Partnerschaft. Er studierte Rechtswissenschaften in Bonn mit Station in Straßburg und Studienschwerpunkt im Völkerrecht.
Das anschließende Referendariat beim OLG Köln absolvierte er unter anderem an einer Kammer für Handelssachen beim LG Bonn, in einer Praxisgruppe für IP, Medien und Technikrecht einer deutschen Großkanzlei mit internationaler Ausrichtung in Köln und der deutschen Botschaft in Washington DC. Seine Wahlstation verbrachte er beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Referat für Urheberrecht in Berlin.
Nach dem Referendariat arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Recht und Technik der Universität Erlangen-Nürnberg und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht von Professor Franz Hofmann. Seine Doktorarbeit behandelt das Thema „Fernkontrolle im Internet der Dinge – Einsatz und Umgehung“.
Seine Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.
Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Urteil vom 26.10.2022 (XII ZR 89/21) – Zur Wirksamkeit einer Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter, in: MultiMedia und Recht (MMR), 2023, 122-123
Rechtsanwalt