Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Marktplätze bei Kenntnis für fremde Urheberrechtsverletzungen haften und trifft damit eine weitere Grundlagen-Entscheidung, die auf den gleichen Grundsätzen beruht, die in der Vergangenheit auch für Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen aufgestellt wurden.