Journal

Neues aus der Kanzlei

In ihrem aktuellen Ranking für 2023 hat The Legal 500 Deutschland FREY Rechtsanwälte erneut als führende Kanzlei im Praxisbereich Medien – Entertainment ausgezeichnet. Dabei wurde insbesondere die Expertise unserer Sozietät in Bereich der urheberrechtlichen Streitigkeiten hervorgehoben.
In dem kürzlich erschienenen „JUVE Handbuch – Wirtschaftskanzleien 2022/2023“ wird FREY Rechtsanwälte Partnerschaft mbB erneut als Medienboutique im Bereich „Technologie und Medien“ empfohlen.
Unsere Kanzlei konnte auch im Jahre 2022/2023 wieder hervorragende Ergebnisse beim „kanzleimonitor“- Ranking erzielen.
In dem diesjährigem Ranking der Leaders League wird FREY Rechtsanwälte im Bereich Media, Entertainment & Sports besonders empfohlen.
Im Interview mit Blickpunkt:Film geht unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey auf die neue proaktive Auskunftspflicht von Verwertern nach § 32d UrhG ein und erläutert, welche Transparenzpflichten gegenüber Urhebern und ausübenden Künstlern bestehen und wie Verwerter diesen Verpflichtungen rechtssicher und praxistauglich nachkommen können.
Unsere Partner Prof. Dr. Dieter Frey und Dr. Matthias Rudolph wurden für ihre besondere Expertise und ihren Sachverstand in mehreren Rechtsbereichen von Best Lawyers ausgezeichnet.