OLG Köln: Wo „TOP-Angebot“ drauf steht, muss auch „TOP-Angebot“ drin sein

Die irrtümlich erheblich zu geringe Angabe des Kilometerstandes in einem Gebrauchtwagenangebot auf einer Internetplattform ist irreführend, auch wenn der Verkehr die Diskrepanz zwischen dem Kaufpreis und der angeblich geringen Laufleistung sofort erkennt oder auf einem eingestellten Foto den tatsächlichen Tachostand erkennen kann.

OLG Köln: Der Mensch ist mit dem Gecko nicht vergleichbar

Wer Nahrungsergänzungsmittel für Menschen verkauft, steht nicht im Wettbewerb mit Verkäufern von Nahrungsergänzungsmitteln für Geckos. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 28.02.2020 entschieden.