Im aktuellen Heft der SpoPrax beleuchten unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey und unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Sebastian Schlingmann die Hintergründe und Relevanz der Entscheidung des OLG Koblenz im Nürburgring-Verfahren, in dem Zugangsansprüche eines Rennveranstalters zur Infrastruktur des Nürburgrings durchgesetzt wurden.
Der Beitrag thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen dem Kontrollinteresse der Betreiber von Sportinfrastruktur einerseits und das Zugangsinteresse von Sportveranstaltern andererseits. Die Autoren gehen dabei insbesondere auf die Fragen ein, in welchen Fällen eine Sportstätte als „essential facility“ im Sinne des Kartellrechts einzuordnen ist und wie mögliche Kapazitätskonflikte bei mehreren Nachfragern gelöst werden müssen. Zudem beleuchtet der Beitrag, inwiefern sich die Entscheidung des OLG Koblenz zum Nürburgring auch auf andere Sportstätten übertragen ließe.
Die Fundstelle des Beitrags ist SpoPrax 2024, 172.
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