News

FREY Rechtsanwälte setzt Zugangsanspruch zum Nürburgring für VLN Sport auch im Hauptsacheverfahren durch

Die Nürburgring Holding als Eigentümerin des Nürburgrings und ihre Tochtergesellschaft Nürburgring 1927 als dessen Betreiberin sind kartellrechtlich verpflichtet, der VLN Sport auch zukünftig die Nutzung der Rennstrecke zur Veranstaltung ihrer Motorsport-Rennserie, der Nürburgring Langstrecken-Serie (NLS), zu ermöglichen. Diesen Anspruch hat jüngst das Landgericht (LG) Mainz bestätigt. Es hat dabei in seinem Urteil insbesondere festgestellt, dass die VLN Sport  über einen kartellrechtlichen Zugangsanspruch  auf Nutzung der Rennstrecke des Nürburgrings – als eine der bekanntesten und geschichtsträchtigsten Rennstrecken der Welt- verfügt.

NLS125 032214511523573JB JB
ADAC Nürburgring Langstrecken-Serie 2025, NLS1: 70. ADAC Westfalenfahrt (2025-03-21): Foto: Jan Brucke/VLN

Das LG hat damit die vorherigen Entscheidungen der Gerichte aus dem Verfügungsverfahren bestätigt. Die VLN Sport hatte dieses einstweilige Verfügungsverfahren mit Unterstützung der Kölner Kanzlei FREY Rechtsanwälte anstrengen müssen, nachdem die Nürburgring Holding im Sommer 2023 angekündigt hatte, der VLN Sport für die Rennsaison 2024 keine Termine mehr zur Verfügung zu stellen. Stattdessen wollte die Nürburgring Holding die seit fast fünfzig Jahren auf dem Nürburgring veranstaltete Motorsport-Rennserie NLS durch eine zuletzt von ihr kontrollierte Rennserie ersetzen. Ein mögliches Aus der traditionsreichen NLS hatte bei Teams, Fahrern, Sponsoren, Sportwarten und Fans für erhebliches Aufsehen und Kritik in der gesamten Region um den Nürburgring gesorgt.

Bereits im Januar 2024 hatte das OLG Koblenz in einer rechtskräftigen Entscheidung im genannten Verfügungsverfahren geurteilt, dass diese Vergabepraxis des Nürburgrings kartellrechtlich unzulässig war und der VLN Sport Renntermine für die Saison 2024 zugesprochen. In dem auf Betreiben des Nürburgrings eingeleiteten Hauptsacheverfahren hat nunmehr das LG Mainz den Zugangsanspruch nach §§ 19, 33 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestätigt und zusätzlich festgestellt, dass der VLN Sport – vorbehaltlich etwaiger Kapazitätsengpässe – die Rennstrecke auch für zukünftige Rennsaisons zur Verfügung gestellt werden muss. Die Nürburgring-Gesellschaften haben zwischenzeitlich auch gegen die jüngste Entscheidung des LG Mainz Berufung eingelegt.

„Das LG Mainz hat mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen. Als eine der größten und traditionsreichsten Rennserien weltweit kann sich die NLS damit schon jetzt auf das Rennsport-Highlight im nächsten Jahr vorbereiten, die Feier von fünfzig Jahren NLS auf dem Nürburgring. Die 50. Saison soll dabei natürlich zu einem einzigartigen Rennsport-Event werden“, sagt dazu Mike Jäger, Geschäftsführer der VLN Sport und ergänzt: „Darüber hinaus wollen wir die NLS mit ihrer unvergleichbaren Historie im Interesse der Teilnehmer, Sponsoren und Fans weiterentwickeln. Dabei setzen wir trotz der gerichtlichen Auseinandersetzung auf die gewohnt professionelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Nürburgring.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dieter Frey, Partner der Sozietät FREY Rechtsanwälte, unterstreicht aus rechtlicher Sicht: „Das Urteil des LG Mainz ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für alle Veranstalter von Langstreckenrennen, weil es erneut bestätigt, dass es sich bei der Sportstätte Nürburgring – in der Kombination Nordschleife und Grand-Prix-Strecke – um eine Infrastruktureinrichtung im Sinne des Kartellrechts (sog. „essential facility“) handelt, zu  der diskriminierungsfrei Zugang gewährt werden muss.“

Der Nürburgring wird seit 2014 zu 100 Prozent durch die Nürburgring Holding GmbH (vormals Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH) kontrolliert. Betrieben wird der Nürburgring durch die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, eine 100-%-Tochter der Nürburgring Nürburgring Holding GmbH .

Die VLN Sport GmbH & Co. KG ist verantwortlich für die Vorbereitung, Planung und Durchführung sowie die Vermarktung von Rennen bzw. Rennserien des Motorsports, insbesondere der Nürburgring Langstrecken-Serie. Die NLS ist eine der weltweit größten und traditionsreichsten Rennserien im semiprofessionellen Bereich. Sie wird seit 1977 ausschließlich auf dem Nürburgring ausgetragen. Pro Saison finden eine Reihe von Wertungsläufen statt, die auf der Nordschleife des Nürburgrings in Verbindung mit der Sprintstrecke des Grand-Prix-Kurses gefahren werden. An der NLS nehmen unterschiedliche Fahrzeuge, von seriennahen Renntourenwagen bis zu GT3-Boliden, im Multi-Class-Racing teil.

FREY Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zählt zu den führenden Kanzleien im Sport-, Medien-, Urheber-, IT- und Datenrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz. Ihre Anwälte zeichnen sich durch eine umfangreiche sportrechtliche Praxis aus und vertreten die Interessen des Motorsports, u.a. diejenigen der VLN Sport, die zu ihren langjährigen Mandanten zählt.