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Europäisches Parlament nimmt Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt an

Am 12. September hat das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) im zweiten Anlauf den Vorschlag des federführenden Rechtsauschusses (Berichterstatters A. Voss) mit 438 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen angenommen. Die EU-Kommission hatte während der Debatte am Vortrag eindringlich darauf hingewiesen, dass sich bei erneutem Scheitern der Richtlinienvorschlag aufgrund der anstehenden Europawahlen 2019 wesentlich verzögern würde.

Der verabschiedete Standpunkt des EP, der den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission in weiten Teilen verändert hat, wird nunmehr den Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Rat und EP unter Beteiligung der EU-Kommission überstellt.

Neben diversen Regelungen zur Werknutzung im Bereich der grenzüberschreitenden Lehre und Forschung, zur erleichterten Klärung von Rechten oder zum Urhebervertragsrecht umfasst der Richtlinien Entwurf insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Positionen der Rechteinhaber im Hinblick auf das Führen von Verhandlungen und der Vergütung für die Verwertung ihrer Inhalte durch Online-Dienste. Im Mittelpunkt des Diskurses standen die EU-weite Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechts in Art. 11 sowie die Haftung für spezielle Online-Plattformbetreiber in Artikel 13 des Richtlinien Entwurfs. Zu diesen beiden Regelungen fand im Vorfeld eine regelrechte Lobby-Schlacht statt. Upload-Filter und Zensurvorwürfe standen im Raum. Unter Hinweis auf den Schutz der europäischen Kreativindustrie gegen die vermeintliche Marktmacht US amerikanischer Plattformbetreiber ist es dem Berichterstatter letztlich gelungen, eine klare fraktionsübergreifende Mehrheit für seinen Vorschlag und den genannten Maßnahmen zu erhalten.

Eine Analyse der einzelnen Regelungen finden sie in unserem Status Quo.