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Neues aus dem Recht

Der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage Stellung genommen, ob und ggf. wann eine Influencerin ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss.
Die Betreiberin eines sozialen Netzwerks muss den Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin berechtigen, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte.
Der III. Zivilsenat hat entschieden, dass der Erbin des früheren Bundeskanzlers und vormaligen Klägers Dr. Helmut Kohl Auskunft über die Existenz und den Verbleib der Vervielfältigungen von Tonbandaufzeichnungen zu erteilen ist, der Auskunftsanspruch hinsichtlich weiterer Unterlagen indes verjährt ist.
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 06.08.2020 einem Unternehmen, das über 140 Augenoptikfachgeschäfte in Deutschland betreibt, untersagt, mit Brillengeschenken für Angehörige bestimmter Berufsgruppen auf seiner Internetseite zu werben.
Das Ministerium der Justiz des Landes NRW darf an den Rechtsausschuss des Landtages nur dann schriftlich oder mündlich über das gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren berichten, wenn der Rechtsausschuss die Vertraulichkeit seiner Verhandlung beschließt.
Der VGH München hat entschieden, dass das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim verpflichtet ist, der Presse Auskunft über die Gesamtzahl der seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie dokumentierten Infektionszahlen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisgemeinden zu geben