Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 06.08.2020 einem Unternehmen, das über 140 Augenoptikfachgeschäfte in Deutschland betreibt, untersagt, mit Brillengeschenken für Angehörige bestimmter Berufsgruppen auf seiner Internetseite zu werben.