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Prof. Dr. Dieter Frey und Olaf Radtke mit GRUR-Prax Beitrag zum TKG und Kabel-TV-Nebenkostenprivileg

Im vierten Heft der GRUR-Prax (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis) 2022 beleuchten unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey und Olaf Radtke die praktische Relevanz des BGH-Urteils vom 18.11.2021 – I ZR 106/20 – Kabel-TV-Anschluss.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs betrifft das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV-Anschlüsse und insbesondere die Einordnung eines Vermieters als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 43b TKG, wenn dieser einer Vielzahl von seinen Mietern einen Anschluss an ein Kabelfernsehnetz zum Empfang von Fernseh- und Hörfunkprogrammen zur Verfügung stellt und die ihm hierfür entstehenden Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umlegt. Die Verfasser gehen in ihrem Beitrag darauf ein, welche Relevanz dem Urteil zukommt, das sich noch auf die Rechtslage vor Abschaffung des Kabel-TV-Nebenkostenprivilegs bezieht.

Die Fundstelle des Beitrags ist GRUR-Prax 2022, 125.