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LAWmazing@FREY Rechtsanwälte wird Brauchtum

Am 16. April ging unsere erfolgreiche Inhouse-Veranstaltungsreihe LAWmazing@FREY Rechtsanwälte in die dritte Runde: „Generative Künstliche Intelligenz – schaffen wir Transparenz und Vertrauen?!“ lautete der Titel der Veranstaltung, zu der rund 60 geladene Gäste aus unterschiedlichsten Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Medien/Entertainment, IT und Sport in unseren Kanzleiräumlichkeiten zugegen waren.

Nach einer herzlichen Begrüßung durch Partner Prof. Dr. Dieter Frey, der die aktuellen inhaltlichen Schwerpunkte der Kanzlei vorstellte, widmete sich die Veranstaltung den technischen und rechtlichen Strategien zur Bekämpfung digitale Desinformation.

Im Fachvortrag von Martin Grohme vom WDR ging es um „C2PA Standard – Vertrauen in die Herkunft digitaler Daten“. Als technischer Mitverantwortlicher für die Umsetzung des Standards bei der ARD erläuterte Grohme fundiert die Funktionsweise und Implementierung dieses Frameworks zur Sicherung der Authentizität digitaler Inhalte. Er verdeutlichte, dass die C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity) im Kern als digitaler Pass für Medien fungiert: Bereits bei der Erstellung werden sogenannte Content Credentials angefügt – ein kryptografisch versiegeltes Manifest, das Informationen über Ursprung, Erstellungsdatum und Urheber enthält. Da jede spätere Bearbeitung dauerhaft protokolliert wird, entsteht eine lückenlose Beweiskette. Der von Branchengrößen wie Adobe, Microsoft, Intel, Sony, Canon, Nikon und der BBC entwickelte Standard zielt darauf ab, im gesamten Content-Ökosystem von der Kamera, über die Bildbearbeitung bis zur finalen Anzeige zu funktionieren. Die Ausführungen stießen eine rege Diskussion über Marktetablierung, Hürden sowie die generellen Stärken und Schwächen dieser Lösung im Kampf gegen Desinformation an.

Den rechtlichen Rahmen spannten im Anschluss Dr. Hanno Magnus und Dr. Florian Flamme auf. Sie präsentierten die Herangehensweise des Gesetzgebers und konzentrierten sich dabei auf die Transparenzverpflichtungen der neuen EU-KI-Verordnung für KI-generierte Inhalte. Unter Einbeziehung des aktuellen Praxisleitfadens der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO gingen sie im Einzelnen auf die Herausforderungen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ein. Kritisch beleuchtet wurden dabei auch die praktischen Schwachstellen des europäischen Regulierungsansatzes, dessen Transparenzvorgaben von betroffenen Unternehmen bereits ab August dieses Jahres verbindlich umzusetzen sind.

Getreu dem LAWmazing-Motto „Das Spannende mit dem Angenehmen verbinden!“ boten der anschließende Sektempfang und das Buffet die Gelegenheit für intensives Networking und weiteren fachlichen Austausch. 

„Ein Dankeschön an alle Kollegen und Teilnehmer! Ich denke, dass jeder wertvolle Impulse aus den Vorträgen mitnehmen konnte und auch das Netzwerken an diesem rundum gelungenen Nachmittag nicht zu kurz gekommen ist“, resümierte Dieter Frey. „Wir freuen uns schon auf die nächste Auflage mit bekannten und neuen Gesichtern.“

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