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12. Jahresveranstaltung des kölner forum medienrecht

Die diesjährige Jahresveranstaltung des kölner forum medienrecht im Ratssaal der Stadt Köln befasste sich inhaltlich mit aktuellen Fragen zum neuen Datenschutzrecht. Denn ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Anlässlich dessen stehen die Datenschutz-Grundverordnung sowie die ePrivacy-Verordnung und das Bundesdatenschutzgesetz im Fokus des medialen Interesses. Unter anderem stellt sich die Frage, ob sich die Geschäftsgrundlage der Medien zu ändern droht. Antworten auf diese und viele weitere Fragen boten diverse Vorträge und Panel-Diskussionen mit hochkarätigen Teilnehmern, die bereits Widerhall in der Presse gefunden haben.

Nach der Begrüßung durch Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes startete die gut besuchte Veranstaltung mit Vorträgen zur Medienpolitik im digitalen Zeitalter, zur Kommunikation von one-to-many über „Alexa“ bis hin zum Thema des Anwendungsbereichs des bedeutsamen Medienprivilegs. Letzteres stellte auch Schwerpunkt der sich anschließenden Diskussionen in den Panels dar, die jeweils von den Initiatoren des kölner forum medienrecht moderiert wurden. Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer moderierte das Panel zu „Medien und Datenschutz“, während Prof. Dr. Dieter Frey, LL.M. (Brügge) das Panel zum Thema „Social Media-Anbieter und andere Grenzfälle des Medienprivilegs“ leitete. Dr. Matthias Rudolph führte schließlich durch die Diskussion zu der Frage, ob durch eine mögliche ePrivacy-Verordnung ein Erdbeben über die Werbewirtschaft hereinbricht oder ob es sich um notwendigen Verbraucherschutz handelt. Die Veranstaltung insgesamt wurde – wie gewohnt – von Ekkehart Gerlach, Geschäftsführer „deutsche medienakademie“, geleitet.