Als einer der Initiatoren des kölner forum medienrecht e.V. (kfm) möchten wir Sie sehr gerne zur 13. Jahresveranstaltung des kfm zum Thema
„Neue Regulierungsansätze des Medienstaatsvertrags und der AVMD-Richtlinie –
wen trifft es wie und nach welchen Regeln?“
am Donnerstag, den 9. Mai 2019 von 10:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus zu Köln (Spanischer Bau) einladen.
Die mediale Konvergenz hat in den letzten Jahren die Möglichkeiten der Meinungsbildung und Mediennutzung in der Bevölkerung revolutioniert. Die klassischen Medien wie Fernsehen, Radio oder Presse stehen längst nicht mehr nur untereinander im Wettbewerb, sondern konkurrieren mit Videoplattformen wie Youtube sowie Social Media Plattformen wie Facebook. Dem Medienwandel soll aus rechtlicher Sicht in Deutschland mit dem Medienstaatsvertrag begegnet werden. Auf europäischer Ebene wurde im November 2018 bereits die überarbeitete AVMD-Richtlinie verabschiedet. Die aktuellen Entwicklungen werfen eine Vielzahl von Fragen auf:
- Welche Neuerungen müssen vor allem Intermediäre wie Youtube oder Facebook beachten?
- Kann die Meinungsvielfalt durch die neuen Vorschriften zur Plattform- und Intermediärsregulierung gesichert werden?
- Inwieweit muss der Medienstaatsvertrag noch an die AVMD-Richtlinie angepasst werden?
- Welcher Regulierungsbedarf besteht hinsichtlich des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in den Medien?
Diesen und weiteren Themen widmen sich namhafte Referenten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft in Impulsreferaten und Podiumsdiskussionen. Wir würden uns freuen, Sie zur Diskussion mit den Experten am 9. Mai im Rathaus zu Köln begrüßen zu dürfen.
Sollten wir Ihr Interesse an der Veranstaltung geweckt haben, können Sie sich gerne per E-Mail unter anmeldung@koelner-forum-medienrecht.de für die Veranstaltung anmelden.
Weitere Informationen zum kfm finden Sie auch unter www.koelner-forum-medienrecht.de.
Es würde uns sehr freuen, Sie am 9. Mai begrüßen zu dürfen.