Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Marktplätze bei Kenntnis für fremde Urheberrechtsverletzungen haften und trifft damit eine weitere Grundlagen-Entscheidung, die auf den gleichen Grundsätzen beruht, die in der Vergangenheit auch für Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen aufgestellt wurden.
Geklagt hatte ein Fotograf aus Großbritannien, dessen Fotografie „Manhattan Bridge“ auf Produktbildern zum Verkauf eines Fernsehers auf einer Handelsplattform, ohne Kennzeichnung seines Namens, verwendet wurde. Auch nach einer Abmahnung wurde die Fotografie ohne Zustimmung für weitere Angebote auf der Handelsplattform genutzt.
Der BGH bejahte die Haftung der Handelsplattform und begründete die Entscheidung damit, dass der Betreiber des Online-Marktplatzes keine präventiven Maßnahmen zur Sperrung ähnlicher Inhalte getroffen habe und somit seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen sei. Bei klaren Hinweisen auf eine Rechtsverletzung sei der Betreiber eines Online-Marktplatzes verpflichtet, Angebote der Plattform auf gleichartige Verletzungen zu überprüfen und verletzende Inhalte zu sperren oder zu löschen, soweit es im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren liegt.
Das Urteil des BGH v. 23.10.2024 finden Sie hier.