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Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht

Mit dem Gesetzesentwurf soll für Verbraucher mehr Transparenz im Online-Handel und für Influencer und Blogger mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Gesetzentwurf stellt klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen. Ebenfalls behandelt werden Rankings und Verbraucherbewertungen auf Online-Marktplätzen. Anbieter von Vergleichs- und anderen Vermittlungsplattformen müssen die Hauptparameter ihrer Rankings und die Gewichtung dieser Parameter offenlegen. Machen Plattformen, Webshops oder andere Unternehmer Verbraucherbewertungen öffentlich zugänglich, müssen sie darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen. Darüber hinaus wird Verbrauchern, die durch schuldhafte unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt worden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz eingeräumt.

Der beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Zur Pressemitteilung und zum Gesetzesentwurf geht es hier