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Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen beschlossen. Dieser soll dem Handel mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie dem Verkauf von Drogen, Waffen oder gestohlenen Daten im Internet konsequent begegnen. Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, soll sich zukünftig strafbar machen. Dazu ist die Einführung eines neuen § 127 StGB vorgesehen.

Zum Regierungsentwurf geht es hier.

Zur Pressemitteilung des BMJV geht es hier.