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DSA: EU-Komission leitet Verfahren gegen Meta ein

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.

Facebook und Instagram wurden am 25. April 2023 jeweils als sehr große Online-Plattformen im Sinne des DSA eingestuft. Damit unterliegen die beiden Dienste einer Reihe von besonderen Anforderungen, die der am 17. Februar 2024 vollumfänglich in Kraft getretene DSA gegenüber solchen Plattformen statuiert.

Im Rahmen des Verfahrens sollen nun – wohl auch angesichts der anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament – die Strategien und Praktiken von Meta in Bezug auf irreführende Werbung und politische Inhalte bei Facebook und Instagram überprüft werden. Nach Ansicht der EU-Kommission bestehen Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den im DSA vorgesehenen Anforderungen. dies betrifft insbesondere die Frage, inwiefern der Mechanismus zur Kennzeichnung illegaler Inhalte in den Diensten („Notice-and-Action“) sowie die Rechtsbehelfe der Nutzer und interne Beschwerdemechanismen den DSA-Anforderungen entsprechen. Auch die Nichtverfügbarkeit eines wirksamen zivilgesellschaftlichen Diskurses und Wahlüberwachungsinstruments Dritter in Echtzeit im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament sieht die Kommission kritisch. Sie vermutet darüber hinaus, dass Meta bei der Bereitstellung des Zugangs zu öffentlich zugänglichen Daten für Forscher Mängel aufweist.

Infolge der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission nun weitere Beweismittel sammeln und eine eingehende Prüfung der möglichen Verstöße durchführen.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung der EU-Kommission v. 30.04.2024.