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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung

Der 1. Senat des BVerfG hat entschieden (1 BvR 704/18), dass die Pressefreiheit einer Verlegerin eines Magazins verletzt wird, wenn sie zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet wird, obwohl es sich bei der veröffentlichten Aussage um ein Werturteil und nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt.

Zur Pressemitteilung des BVerfG geht es hier.