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Datenschutzbeauftragter verlangt von Clubhouse Auskunft über Datenschutz

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Caspar hat in Abstimmung mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden den US-Anbieter der App Clubhouse angeschrieben und um umfangreiche Auskunft zum Datenschutz gebeten. Der Datenschutzbeauftragte betonte, dass Anbieter, die sich an europäische Nutzer richten, deren Rechte auf Information, Auskunft, Widerspruch und Löschung achten müssen. Beim Clubhouse beständen – insbesondere im Hinblick auf das automatische Auslesen von Adressbüchern der Nutzer und das Mitschneiden von Gesprächen, die über Clubhouse geführt werden – Zweifel, ob europäischen Datenschutzvorgaben Folge geleistet wird.

Zur Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten geht es hier.