Die EU-Kommission hat wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gegen Apple und Meta Geldbußen von 500 Millionen Euro bzw. 200 Millionen Euro verhängt. Die Entscheidung bezieht sich unter anderem auf das „Consent or Pay“-Modell von Meta.
Der DMA verpflichtet sog. Gatekeeper, die Zustimmung der Nutzer für die Kombination ihrer persönlichen Daten zwischen Diensten einholen. Diejenigen Nutzer, die nicht zustimmen, müssen nach dem DMA Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Von Meta wurde im Novemeber 2023 ein binäres Werbemodell nach dem Prinzip „Consent or Pay“ (Einwilligung oder Bezahlung) eingeführt, dass nach Ansicht der Kommission nicht mit den Vorgaben des DMA vereinbar ist. Denn das Modell überlasse dem Nutzer nicht die erforderliche Wahlmöglichkeit, sich für einen gleichwertigen Dienst zu entscheiden, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden. Der festgestellte Verstoß und die Geldbuße beziehen sich auf den Zeitraum bis November 2024, da Meta seit diesem Zeitpunkt eine neue Option geschaffen hat, bei der nach den Angaben von Meta weniger personenbezogene Daten zur Anzeige von Werbung verwendet werden. Diese Option wird aktuell von der Kommission geprüft.
Apple soll nach der Entscheidung der Kommission gegen die Verpflichtung verstoßen haben, App-Entwicklern, die ihre Apps im App Store von Apple anbieten, zu ermöglichen, ihre Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie zu diesen Angeboten zu leiten und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Entsprechend wurde Apple durch die Kommission angewiesen, die mit dem DMA nicht zu vereinbarenden technischen und kommerziellen Beschränkungen der Angebotssteuerung aufzuheben.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung der EU-KOM v. 23.04.2025.