Der EuGH hat entschieden, dass einige FIFA-Bestimmungen über internationale Transfers die Freizügigkeit der Spieler behindern und den Wettbewerb zwischen den Vereinen in mit dem Unionsrechts unvereinbarer Weise beschränken.
Das „FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern“ (RSTS) sieht für den Fall, dass ein Spieler seinen Arbeitsvertrag vorzeitig ohne „triftigen Grund“ auflöst, vor, dass der Spieler und jeder Verein, der ihn verpflichten möchte, gesamtschuldnerisch für die Zahlung einer Entschädigung an den ehemaligen Verein haften. Zudem könnte der neue Verein unter anderem mit einer sportlichen Sanktion in Form eines Verbots der Verpflichtung neuer Spieler für eine vorgegebene Periode geahndet werden.
Diese Bestimmungen sind laut EuGH geeignet, die Freizügigkeit von Berufsfußballspielern zu beschränken, indem sie diese sowie die Vereine, die sie einstellen möchten mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken belasten. Dabei gingen die Bestimmungen über das, was zur Erreichung des Ziels, die Ordnungsmäßigkeit der Fußballwettbewerbe zwischen den Vereinen zu gewährleisten, erforderlich ist, in mehrerlei Hinsicht hinaus. Des Weiteren seien die beanstandeten Bestimmungen mit dem Wettbewerbsrecht unvereinbar, indem sie eine Beschränkung bzw. Verhinderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs bezweckten.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung des EuGH v. 04.10.2024.