Mit seiner Entscheidung hat der EuGH die Geldbuße iHv 2,4 Mrd. Euro bestätigt, die gegenüber Google/Alphabet von der Kommission wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung durch Begünstigung des eigenen Preisvergleichsdiensts („Google Shopping“) verhängt wurde.
Google hatte die Suchergebnisse von Google Shopping an oberster Stelle und – mit attraktiven Bild und Textinformationen versehen präsentiert – hervorgehoben in „Boxen“, während die Suchergebnisse konkurrierender Preisvergleichsdienste nur nachrangig dargestellt wurden und von Ranking-Algorithmen auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google herabgestuft werden konnten. Darin sah die Kommission einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung Googles auf den Märkten für allgemeine Online-Suchdienste und für spezielle Warensuchdienste. Dieser Ansicht schloss sich nun der EuGH wie schon zuvor das EuG an und bestätigte die deshalb verhängte Geldbuße in seiner rechtskräftigen Entscheidung.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung des EuGH v. 10.09.2024.