Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass ein Betreiber von einem Marketplace für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist, die in den auf seiner Plattform veröffentlichten Anzeigen enthalten sind. Er ist daher verpflichtet, schon vor Veröffentlichung Anzeigen mit sensiblen Daten zu identifizieren und darf nicht erst auf entsprechende Hinweise reagieren („notice-and-take-down“).
Grundsätzlich sind Betreiber sogenannter Hosting-Dienste wie zum Beispiel von Online-Marktplätzen nach Art. 6 des Digital Services Act (DSA) und Art. 14 der E-Commerce-Richtlinie privilegiert, d.h. sie haften für rechtswidrige Inhalte von Nutzern erst dann, wenn Sie durch einen entsprechenden Hinweis Kenntnis von diesen erlangen. Der EuGH hat nun die bislang ungeklärte Frage beantwortet, ob dieses sogenannte Host-Provider-Privileg auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt – und dies in seiner Entscheidung verneint.
Auch Betreiber von Hosting-Diensten sind nach dem EuGH im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verantwortlich und haften entsprechend, unabhängig davon ob sie Kenntnis von den jeweiligen Inhalten haben. Denn auch wenn der Inhalt (im konkreten Fall ging es um eine gefälschte Anzeige auf einem Marketplace) von einem Nutzer platziert werde, werde dieser nur dank dem Marketplace im Internet veröffentlicht und den Internetnutzern zugänglich gemacht. Daher müsse der Betreiber des Marketplace vor der Veröffentlichung der Anzeigen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen diejenigen Anzeigen identifizieren, die sensible Daten enthalten,
wie jene, um die es sich in der vorliegenden Rechtssache handelt, und überprüfen, ob der Nutzer, der im Begriff
ist, eine solche Anzeige zu platzieren, die Person ist, deren sensible Daten darin enthalten sind.
Die Entscheidung des EuGH schränkt die Tragweite des Host-Provider-Privilegs erheblich ein. Für die Betreiber von Plattform-Diensten bestehen damit gesteigerte Haftungsrisiken. Es liegt nahe, dass Betreiber von Plattform-Diensten vermehrt auf umfassende Upload-Filter zurückgreifen werden, um den vom EuGH formulierten Anforderungen gerecht zu werden. Entsprechend kontrovers wird die Entscheidung seit ihrer Bekanntgabe diskutiert.
Siehe die Pressemitteilung des EuGH v. 2.12.2025.