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Inkraftgetretene NetzDG-Änderung stärkt Nutzerrechte

Heute ist das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in Kraft getreten. Insbesondere sollen die Meldung rechtswidriger Inhalte für Nutzer von Sozialen Netzwerken vereinfacht und die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen unkomplizierter werden.

In Zukunft muss es Nutzern möglich sein, direkt vom Inhalt aus über leicht auffindbare und einfach zu bedienende Meldewege Hinweise auf rechtswidrige Inhalte zu übermitteln. Zudem wird die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen erleichtert, indem in Zukunft anstelle eines zweistufigen Verfahrens das Gericht, das über die Zulässigkeit der Herausgabe von Nutzerdaten entscheidet, zugleich auch die Herausgabe dieser Daten anordnen kann. Ab dem 1. Oktober 2021 können betroffene Nutzer, insbesondere wenn ihre Inhalte gelöscht wurden, auch eine Überprüfung der Entscheidung zur Löschung bzw. Beibehaltung beantragen. Die Ergebnisse solcher sog. Gegenvorstellungsverfahren müssen die Anbieter von Sozialen Netzwerken künftig auch in ihren Transparenzberichten wiedergeben.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz v. 28.06.2021.