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OGH: Lootboxen beim Videospiel FIFA/FC sind kein Glücksspiel

Der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Lootboxen in der FIFA/FC-Videospielreihe kein verbotenes Glücksspiel darstellen. Damit wird die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt und zugunsten von SONY und EA in einem jahrelangen Rechtsstreit für Klarheit gesorgt.

Über einen vierjährigen Zeitraum kaufte der Kläger im Fußballsimulationsspiel FIFA (heute FC) als virtuelle Währung FIFA-Points im Wert von rund 20 000 Euro, mit welchen er im In-Game Shop FIFA-Packs erwarb. Bei diesen sogenannten Lootboxen ist für den Spieler zum Zeitpunkt des Erwerbs zwar einsehbar, welche virtuellen Gegenstände enthalten sein können, es ist aber unklar, welche konkreten Objekte letztendlich im Kauf enthalten sind. Seine Klage auf Rückzahlung beruht auf der Behauptung, dass FIFA-Packs ein Glücksspiel darstellen, für dessen Betreiben weder SONY als Händler noch EA als Betreiber die entsprechende Genehmigung besäßen.

Der OGH begründet seine Entscheidung damit, dass eine Klassifizierung von Lootboxen als Glücksspiel i. S. d. § 1 I GSpG, nicht isoliert vom restlichen Videospiel zu beurteilen ist. Entscheidend ist vielmehr deren Einbettung im Gesamtkontext des Videospiels. Bei FIFA kommt es für den Spielerfolg weniger auf die zufällig gezogenen virtuellen Fußballspieler, sondern mehr auf das Können, die Strategie und das taktische Geschick des einzelnen Spielers an. So kann der Spieler den Spielverlauf mit einer für den Spielerfolg geeigneten Wahrscheinlichkeit in einem solchem Maße steuern, dass eine rationale Gewinnerwartung begründet wird.

Die Entscheidung des OGH stellt damit Wesentliches klar: Bei der Beurteilung einzelner In-Game Applikationen als Glücksspiel ist stets das Spiel in seiner Gesamtheit zu prüfen. Für zukünftige ähnlich gelagerte Fälle wird deutlich, dass neben weiteren Faktoren insbesondere dem objektiven Zweck des Kaufs und der technischen Einbettung des Erwerbsvorgangs maßgebliche Bedeutung zukommt.

Der Einsatz von Lootboxen ist für Publisher von hoher wirtschaftlicher Relevanz, die rechtliche Einordung hingegen ist weltweit immer noch uneinheitlich und oft unklar.

In Deutschland blieb ein wegweisendes Urteil bisher aus – allerdings wird das Thema nicht nur in juristischer Fachliteratur intensiv debattiert, auch der Gesetzgeber will tätig werden: Ende letzten Jahres hatte der Bundesrat den Bundestag dazu aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Transparenz hinsichtlich der Gewinn-Wahrscheinlichkeiten bei Lootboxen zu begutachten. Das Urteil des Nachbarstaates könnte an dieser Stelle für Inspiration sorgen. Ob sich auch die deutsche Rechtsprechung an der Ansicht des OGH orientieren würde, bleibt vorerst offen: Restriktiver dürfte die rechtliche Beurteilung von Lootboxen durch dieses Urteil zumindest nicht werden.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des OGH vom 18.12.2025.