News

OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit CO2-Kompensation bei Flugbuchungen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Eurowings untersagt, bei Online-Flugbuchungen auf bestimmte Weise mit einer Kompensation von CO2-Emissionen zu werben.

Eurowings bot ihren Kundinnen und Kunden als Zusatzleistung zu ihrer Flugbuchung an, CO2-Emissionen durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat Eurowings diesbezüglich wegen irreführender Werbung auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen.

Dem folgt das OLG und führte hierzu aus, dass die Angaben von Eurowings zwar objektiv richtig seien, sie führten aber bei einem erheblichen Teil der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu der Fehlvorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Existenz der weiteren klimaschädlichen Emissionen, die in nicht unerheblichem Umfange anfielen, sei nicht allgemein bekannt. Vielmehr würden die Begriffe „CO2-neutral“ und „klimaneutral“ im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet. Verbraucherinnen und Verbrauchern verstünden die Werbung folglich (fälschlicherweise) dahingehend, dass sämtliche klimaschädlichen Emissionen der gebuchten Flugreise – nicht nur CO2 – kompensiert würden. Ein Hinweis, dass nur ein Teil der klimaschädlichen Emissionen kompensiert werde, sei der Fluggesellschaft auch zumutbar.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf v. 5.12.2025.