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OLG Stuttgart: Puzzlehersteller darf „Vitruvianischen Menschen“ von Da Vinci weiterhin als Puzzle vertreiben

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein großer deutscher Hersteller von Puzzeln auch künftig eines der berühmtesten Werke Leonardo Da Vincis, den „Vitruvianischen Menschen“, als Puzzlevorlage außerhalb Italiens weltweit verwenden und vertreiben darf.

Nachdem ein Museum in Venedig, in dessen Besitz sich das Originalwerk Leonardo Da Vincis seit 1822 befindet, und das italienische Kulturministerium vor einem Zivilgericht in Venedig eine einstweilige Verfügung erwirkt hatten, mit der dem Puzzlehersteller die kommerzielle Nutzung des Werkes in Italien und im Ausland untersagt wurde, klagte dieser vor dem Landgericht Stuttgart. Das Landgericht entschied, dass auf das italienische Kulturgüterschutzgesetz kein Unterlassungsanspruch gestützt werden könne, mit dem auch außerhalb von Italien der Vertrieb entsprechender Puzzle untersagt werden könnte. Die Berufung des italienischen Kulturministeriums und des Museums hat das Oberlandesgericht ganz überwiegend zurückgewiesen und die landgerichtliche Entscheidung bestätigt.

Jedenfalls außerhalb des italienischen Staatsgebiets könne die Nutzung des Werkes auf Grundlage des italienischen Kulturgüterschutzgesetzes nicht verboten werden. Das völkerrechtlich geschützte Territorialitätsprinzip beschränke die Geltung von Rechtsnormen auf das Territorium des jeweiligen Staates. Außerhalb Italiens sei für die rechtliche Beurteilung vielmehr die jeweils in den einzelnen Staaten geltende Rechtslage maßgeblich.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Oberlandesgericht Stuttgarts v. 11.06.2025.