Journal

Neues aus dem Recht

Ein Energiedienstleister darf den Verbrauchern eine Strompreiserhöhung nicht nur an versteckter Stelle in einer E-Mail ankündigen.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit stattgegeben.
Ein Energiedienstleister darf den Verbrauchern eine Strompreiserhöhung nicht nur an versteckter Stelle in einer E-Mail ankündigen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass inländische Apotheken ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Vorteile i.F.v. Sachleistungen versprechen und gewähren dürfen.
Bei illegalem Hochladen eines Films auf eine Online-Plattform kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom Betreiber nur die Postanschrift des betreffenden Nutzers verlangen, nicht aber dessen E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Telefonnummer.
Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: „Preis 1 €“ tatsächlich 1 € führt dies nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag, wenn ersichtlich ein Versehen vorliegt und tatsächlich nicht ein Sofort-Kaufangebot abgegeben werden sollte, sondern eine Versteigerung gewollt war.