Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Verteidigungsministerium der Presse Auskunft über Details zur Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen muss, das den Sohn von Ministerin Lambrecht in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigt.
Das Verteidigungsministerium hatte sich darauf berufen, dass eine Auskunft ausgeschlossen sei, weil diese allein die Ministerin als Privatperson betreffe. Das Verwaltungsgericht stellt jedoch fest, dass dies bei Fragen zur Entstehung und Veröffentlichung des Fotos nicht überzeuge. Aus dessen Gesamtkontext ergebe sich ein hinreichender dienstlicher Bezug zur Bundeswehr: Die Anreise der Ministerin zu einem Truppenbesuch unter Inanspruchnahme eines Bundeswehrhubschraubers bildete den dienstlichen Rahmen, innerhalb dessen das Foto entstanden sei. Erst durch die Inanspruchnahme von Ressourcen der Bundeswehr und von Befugnissen, die der Ministerin als Behördenleiterin zustehen, hätte das Bild entstehen können. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag eines Journalisten weitgehend statt, da das Informationsinteresse der Presse insoweit Vorrang gegenüber dem Schutz der Privatsphäre genieße.
Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln v. 24.08.2022.