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VG Köln: Gesundheitsministerium Zwangsgeld wegen ausstehender Presseauskunft angedroht

25.08.2022 – Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Grund dafür ist eine nicht hinreichend beantwortete Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen.

Im Ausgangsverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Münster das BMG mit einem Eilbeschluss vom 29. Juli 2022 verpflichtet, einem Zeitungsverlag die Frage zu beantworten, „auf wessen Veranlassung im Gesundheitsministerium“ akzeptiert worden sei, dass eine namentlich benannte Firma „lange nach dem 30. April 2020 anliefern konnte und diese gleichwohl bezahlt wurde?“ Das Verwaltungsgericht kam – anders als das BMG – zu dem Schluss, dass die Verpflichtung zur Beantwortung der Frage hinreichend bestimmt und damit vollstreckungsfähig sei. Inhalt der begehrten Auskunft sei unter Heranziehung der Gründe, auf wen die erfragte Veranlassung innerhalb des Ministeriums zurückgeht. Die erforderliche Auskunft hätte das BMG bislang mit dem bloßen Verweis auf die Wahrung der vorgesehenen Zuständigkeiten nicht erteilt.

Mehr hierzu in der Pressemittelung des Verwaltungsgerichts Köln v. 25.08.2022.