EuGH: YouTube muss nach illegalem Upload nur Postanschrift rausgeben

Bei illegalem Hochladen eines Films auf eine Online-Plattform kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom Betreiber nur die Postanschrift des betreffenden Nutzers verlangen, nicht aber dessen E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Telefonnummer.

Bundestag verschärft Jugendschutz- und Werberegeln

Für die Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattformen wie Youtube, Vimeo, Amazon Prime oder Netflix gelten künftig strengere Auflagen im Bereich des Jugendschutzes, bei Werbung und strafrechtlich relevanten Inhalten.