Was ist ein „vernetztes Produkt“ im Sinne des Data Act?
Unser Partner Dr. Matthias Rudolph und unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Sebastian Schlingmann sind in einem Beitrag, der gerade in der Dezember-Ausgabe der MMR erschienen ist, der Frage nachgegangen, was unter „vernetzten Produkten“ im Sinne des Data Act (DA) zu verstehen ist.
Warum ist die Frage wichtig? Seit dem 12.9.2025 gilt der Data Act (DA). Damit müssen Hersteller für sich klären, ob – und wenn ja – wie sie die Regelungen des DA z. B. zu „Data Access by Design“, zum Datenzugang und zur Weitergabe von Daten an Dritte erfüllen müssen bzw. wollen. Nutzer werden überlegen, ob und wie sie von den neu verbrieften Rechten auf Datenzugang und Datenweitergabe profitieren können. Zentral für die Beantwortung dieser Fragen ist, ob ein „vernetztes Produkt“ vorliegt.
Diese Frage sollte eigentlich leicht zu beantworten sein. Handelt es sich hierbei doch um die zentrale tatbestandliche Anknüpfung für die Regelungen des DA zur Datenweitergabe im Kapitel II. Aber: Wer eine schnelle Antwort auf die profane Frage erwartet, ob z. B. Smartphones und Tablets, die millionenfach in der EU im Einsatz sind, vom DA erfasst werden, wird bitter enttäuscht. Denn man muss versuchen, ein regelrechtes „Definitionswirrwarr“ irgendwie sinnvoll aufzulösen.
Den Beitrag finden Sie in der Dezember-Ausgabe der Multimedia und Recht: Rudolph/Schlingmann, MMR 2025, 945ff.