Herausforderung IoT-Regulierung

STATUS QUO | Neue Geschäftsmodelle im Internet of Things

Das Internet der Dinge (IoT) wird zunehmend Realität. Technische Fragen sind weitgehend geklärt, IoT-Lösungen schon heute gewinnbringend umsetzbar.

Geschäftsmodelle, die man bisher nur aus der rein digitalen Welt kennt, werden erstmals auf körperliche Gegenstände übertragen. In diese frühe Phase greift nun der Gesetzgeber ein: Mit der  Umsetzung der Digitale-Inhalte-RL und der Warenkauf-RL soll das BGB an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasst werden. Die Neuerungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Ein neues IoT-Geschäftsmodell ist der Einzelverkauf bestimmter Funktionen, wie man ihn bei Software, insbesondere bei Games und Apps schon kennt. So wird beispielsweise der Fahrassistent, die Sitzheizung oder Klimaanlage ­– wie beim In-App-Kauf auch – erst nach Gefahrübergang durch den Endverbraucher freigeschaltet. Dem Hersteller eröffnen sich damit neue wirtschaftliche Möglichkeiten – wenn es gelingt, solche Geschäftsmodelle rechtlich abzusichern.

Der neue Rechtsrahmen, der insbesondere das Kaufrecht novelliert und neue Regeln zu den Verträgen über digitale Produkte schafft, wird im Bereich IoT auch neue Hürden mit sich bringen. Unternehmen, die z.B. den Einzelvertrieb von Funktionen planen, sollten die neuen Regeln bereits jetzt berücksichtigen.

Die aktuelle Ausgabe unseres Status Quo vermittelt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und deren praktische Relevanz am Beispiel dieses neuen Geschäftsmodells. 

Mit dem Workshop „Smarte Produkte – Chancen und Risiken“ bietet Ihnen FREY Rechtsanwälte zudem die Möglichkeit, Ihre praktischen Überlegungen mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen abzugleichen und weiter zu vertiefen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne unter info@frey.eu an.

Bis dahin viel Spaß beim Lesen!