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Prof. Dr. Dieter Frey und Dr. Matthias Rudolph kommentieren die DS-GVO

Wir freuen uns anzukündigen, dass in der heute erscheinenden neu überarbeiteten 2. Auflage des Heidelberger Kommentars der Datenschutzgrundverordnung, herausgegeben von Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann, unsere Partner Prof. Dr. Dieter Frey und Dr. Matthias Rudolph die Art. 85 und Art. 20 DS-GVO kommentieren.

Prof. Dr. Frey gibt in Art. 85 DS-GVO Aufschluss über die Regelungen des Medienprivilegs und setzt sich vor allem mit deren systematischer Einordnung, Reichweite und praktischer Relevanz auseinander. Insbesondere werden die Aufsehen erregenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts „Recht auf Vergessen I und II“ (BvR 16/13 und BvR 276/17) in ihrer praktischen Bedeutung und Tragweite erläutert.

Dr. Rudolph beleuchtet das Recht auf Datenübertragung in Art. 20 DS-GVO.

Die überarbeitete Auflage enthält die aktuelle Rechtsprechung nationaler Gerichte und des EuGH, die für die Praxis bedeutsame Maßstäbe gesetzt hat.