Unser Partner Prof. Dr. Dieter Frey wurde heute in der konstituierenden Sitzung des Vorprüfungsausschusses für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Sportrecht der Rechtsanwaltskammer Köln zum ordentlichen Mitglied berufen. Der Vorprüfungsausschuss empfiehlt der Kammer eine Entscheidung über die Anträge der Anwältinnen und Anwälte zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Sportrecht“.
Die Berufung unterstreicht seine Expertise im Bereich des Sportrechts, wo Prof. Dr. Frey insbesondere an der Schnittstelle zum Medienrecht als einer der führenden Rechtsanwälte in Deutschland gilt.