News

Ausschreibung der Medienanstalten zur Bestimmung von Public-Value-Inhalten veröffentlicht

Die Medienanstalten haben heute die Ausschreibung für das gesetzlich vorgesehene Bestimmungsverfahren für Public-Value-Inhalte von privaten Anbietern veröffentlicht.

Den Medien kommt auch in der heutigen Zeit nicht nur die Rolle als bloße Unterhaltungsmedien zu, sie leisten vielmehr als Vermittler von Informationen und Meinungen einen essenziellen Beitrag für die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit.

Private Anbieter, deren Rundfunkangebote in besonderem Maße zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen, sollen nach dem Medienstaatsvertrag nun als Public-Value-Anbieter in Zukunft privilegiert werden. Dies soll insbesondere durch eine prominente Platzierung auf Benutzeroberflächen etwa von SmartTVs oder Medienplattformen wie MagentaTV erreicht werden.

Privaten Anbietern soll so mit einer höheren Aufmerksamkeit ein Anreiz geboten werden, auch weiterhin gesellschaftlich relevante Inhalte bereitzustellen, wie nachrichtliche Berichterstattungen, lokale oder regionale Informationen und eigenproduzierte, in Europa hergestellte, barrierefreie oder speziell auf eine junge Zielgruppe ausgerichtete Inhalte.

Dass sich in der jüngsten Zeit die Privatsender mit namhaften Journalisten der Öffentlich-Rechtlichen verstärkt haben, dürfte seinen Grund maßgeblich auch in dieser Privilegierung von Public-Value-Anbietern haben.

Die Medienanstalten haben heute die Ausschreibungsdetails für das Verfahren zur Bestimmung von Public-Value-Anbietern veröffentlicht.

Die entsprechenden Anträge müssen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung eingereicht werden. Mit einer Auswertung der Anträge und einer Entscheidung über die Vergabe wird bis Frühjahr 2022 gerechnet. Einzelheiten finden sich in der Pressemitteilung der Medienanstalten vom 01. September 2021.