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Medienanstalten starten Public-Value-Verfahren für Rundfunkangebote privater Anbieter

Das Ausschreibungsverfahren der Medienanstalten für private Anbieter startet am 1. September 2021. Mit dem Verfahren soll sichergestellt werden, dass private Anbieter, deren Rundfunkangebote in besonderem Maße zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen, in Zukunft auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar sind.

Die Beurteilung der Angebote durch die federführende Landesanstalt für Medien NRW beruht auf neuen Maßgaben des Medienstaatsvertrages und der sog. Public-Value-Satzung, die am 1. September 2021 in Kraft tritt. So sollen gesellschaftlich relevante Inhalte honoriert und Anreize für deren Erstellung durch private Anbieter geschaffen werden. Mit Blick auf die Anbieter von Benutzeroberflächen, die entsprechende Angebote prominent umsetzen müssen, ist Konfliktpotential vorprogrammiert.

Die Anträge müssen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung eingereicht werden. Mit einer Auswertung der Anträge und einer Entscheidung über die Vergabe wird bis Frühjahr 2022 gerechnet. Einzelheiten finden sich in der Pressemitteilung der Medienanstalten vom 10. August 2021.