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BFH: Sportwetten-Besteuerung mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei nun veröffentlichten Urteilen die seit 2012 geltende Besteuerung von Sportwetten als mit dem Grundgesetz (GG) und mit Europarecht vereinbar eingestuft.

Ausländische Anbieter von Sportwetten im Internet hatten sich gegen die Besteuerung gewandt. Die für die Besteuerung einschlägige Regelung in § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) zieht inländische und vor dem Hintergrund der EU-Amtshilfe auch ausländische Anbieter von Sportwetten zur Besteuerung heran. Aufgrund der gleichen Bedingungen für inländische und ausländische Anbieter liege weder ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des GG noch gegen EU-Recht vor. Insbesondere sei kein strukturelles gesetzliches Vollzugsdefizit ersichtlich, das der Steuererhebung entgegenstehe. Die moderate Höhe der Sportwettensteuer von 5 % der Wetteinsätze sei zudem nicht erdrosselnd, die Vorschrift sei daher insgesamt materiell rechtmäßig. Der BFH bestätigte auch die formelle Rechtmäßigkeit, insbesondere bestehe diesbezüglich eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs v. 21.10.2021.

Zu dem Urteil vom 17. Mai 2021, IX R 20/18 geht es hier.

Zu dem Urteil vom 17. Mai 2021, IX R 21/18 geht es hier.