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BGH: Amazon haftet nicht für irreführende Werbung durch Affiliate-Partner

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet, wenn dieser im Rahmen eines eigenen Produkt- oder Dienstleistungsangebots tätig geworden ist. Insofern fehle es an der Erweiterung des Geschäftsbetriebs des Betreibers des Affiliate-Programms.

Da der Betrreiber des Affiliate-Programms in diesem Fall selbst weder Täter noch Teilnehmer der wettbewerbswidrigen Handlung sei, käme lediglich eine Haftung des Unternehmensinhabers für Beauftragte nach § 8 Abs. 2 UWG in Betracht. Diese setzte jedoch eine dem Betriebsinhaber zugutekommende Erweiterung seines Geschäftsbetriebs und eine gewisse Beherrschung des damit verbundenen Risikobereichs voraus. Im Rahmen des Amazon-Partnerprogramms entwickeln Affiliates hingegen eigene Produkte oder Dienstleistungen, deren Inhalt sie nach eigenem Ermessen gestalten. Die Werbung über den Affiliate-Link sei dabei ein Teil des Produkts, das inhaltlich von den Affiliates in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse gestaltet wird. Folglich sei weder die Erweiterung des Geschäftsbtriebes von Amazon noch die erforderliche Beherrschung gegeben, sodass eine Haftung ausscheide.

Mehr hierzu in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs v. 26.01.2023.