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DSA: Leitlinien für Meldepflichten von Online-Plattformen

Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien veröffentlicht, um Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen bei der verpflichtenden Meldung ihrer aktiven Endnutzerzahl zu unterstützen. 

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen die Zahl ihrer aktiven Endnutzer mindestens einmal alle sechs Monate zu veröffentlichen; die erste Mitteilung muss spätestens bis zum 17. Februar erfolgen. Die Meldepflicht dient der Feststellung, ob Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen zu den „sehr großen Online-Plattformen“ (VLOP) oder „sehr großen Online-Suchmaschinen“ (VLOSE) im Sinne des DSA gehören. Bei einer aktiven Nutzerzahl von über 10 Prozent der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Menschen, greifen nach dem DSA zusätzliche Verpflichtungen wie eine Risikobewertung und Risikominderungsmaßnahmen.

Mehr hierzu in der Pressemittelung der EU-Kommission v. 01.02.2023.