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EuGH: Systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller Beschuldigten rechtswidrig

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller beschuldigten Personen für die Zwecke ihrer polizeilichen Registrierung unionsrechtswidrig ist. Eine solche Vorgehensweise verstoße gegen die Anforderung der Richtlinie 2016/680, einen erhöhten Schutz gegen die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zu gewährleisten.

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie 2016/680 nationalen Rechtsvorschriften, die die zwangsweise Erhebung von Daten von Beschuldigten einer vorsätzlichen Offizialstraftat für die Zwecke ihrer Registrierung vorsehen, zwar nicht generell entgegenstehe. Solche Rechtvorschriften seien jedoch dann nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn sie eine systematische Erhebung ermöglichen, ohne die Verpflichtung der zuständigen Behörde vorzusehen, zum einen zu überprüfen und nachzuweisen, ob bzw. dass diese Erhebung für die Erreichung der konkret verfolgten Ziele unbedingt erforderlich ist, und zum anderen, ob bzw. dass diese Ziele nicht durch Maßnahmen erreicht werden können, die einen weniger schwerwiegenden Eingriff in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person darstellen. Nur durch eine solche Verpflichtung werde dem in der Richtlinie vorgsehenem erhöhten Schutz gegen eine
Verarbeitung sensibler Daten, zu denen biometrische und genetische Daten gehören, gewährleistet.

Mehr hierzu in der Pressemittelung des Europäischen Gerichtshofs v. 26.01.2023.