Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) beschlossen. Der TTDSG-Entwurf dient der Zusammenführung der Regelungen zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, die bislang im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) enthalten waren. Weiterhin sollen durch den Gesetzesentwurf die nationalen Vorschriften auch an die Vorgaben auf unionsrechtlicher Ebene, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung, angespasst werden. Der Entwurf soll den bereits vorgelegten Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz flankieren.
Zur Pressemitteilung des BMWi und zum Gesetzesentwurf geht es hier.