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OVG Münster: Amtsgericht durfte Pressemitteilung mit Details aus Anklageschrift nicht veröffentlichen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Amtsgericht Münster nicht berechtigt war und ist, Details aus einer bei ihm eingegangenen Anklage gegen einen ehemaligen Profifußballspieler per Pressemitteilung öffentlich bekannt zu machen. Eine entsprechende Pressemitteilung hätte das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren sowie sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Zulässig wäre es im konkreten Fall jedoch gewesen, wahrheitsgemäß unter Namensnennung des ehemaligen Profifußballers über die Anklageerhebung und den Tatvorwurf in abstrakter Form unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung zu unterrichten.

Zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster geht es hier.