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Bundeskartellamt leitet nach neuen Digitalvorschriften Verfahren gegen Apple ein

Das Bundeskartellamt hat gegen Apple ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Apple in Hinblick auf den neu eingeführten § 19a GWB eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt.

§ 19a GWB ermöglicht der Wettbewerbsbehörde ein früheres Eingreifen insbesondere gegenüber marktübergeifend tätigen großen Digitalkonzernen. In den vergangenen Monaten wurden entsprechende Verfahren durch das Bundeskartellamt bereits gegen Facebook, Amazon und Google eingeleitet. In einem ersten Schritt prüft das Bundeskartellamt nun, ob hinsichtlich des Ökosystems Apple eine solche überragende marktübergreifende Stellung nach § 19a GWB angenommen werden kann. Nach einer solchen Feststellung durch das Bundeskartellamt würden auf der zweiten Stufe des Verfahrens dann einzelne Praktiken von Apple auf eine Gefährdung des Wettbewerbs hin überprüft und gegebenenfalls untersagt werden. Dabei würde insbesondere der derzeitige Betrieb des App Stores durch Apple im Fokos stehen.

Mehr zu dem Thema in der Pressemitteilung des Bundeskartellamts v. 21.06.2021.