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Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg: 300.000,- EUR DSGVO-Bußgeld gegen VfB Stuttgart

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) von Baden-Württemberg Stefan Brink erlässt gegen die VfB Stuttgart 1893 AG ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen fahrlässiger Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO. Der LfDI Stefan Brink begrüßte die Kooperationsbereitschaft der VfB Stuttgart 1893 AG und hielt fest: „Neben dem spürbaren Bußgeld sorgt der VfB für erhebliche organisatorische und technische Verbesserungen in Sachen Datenschutz. Zudem planen die Verantwortlichen erfreulicherweise künftig ein Engagement bei der Aufklärung über Datenschutzanliegen, mit dem vor allem junge Menschen angesprochen werden sollen.“

Zur Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Baden-Württemberg geht es hier.