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EuGH: Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender kann gegen Unionsrecht verstoßen

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme Werbung nur regional zu zeigen, eine rechtfertigungsbedürftige Einschränkung der Dienstleistungfreiheit darstelle, die erforderlich zur Aufrechterhaltung eines pluralistischen Fernsehprogrammangebots sein müsse. Zu berücksichtigen sei weiterhin, dass Fernsehveranstalter in Konkurrenz zu anderen Anbietern stehen, die im Internet – auch linear – Werbedienstleistungen erbringen. Das Verbot beschränkt sich aber auf Fernsehveranstalter und stellt somit eine Ungleichbehandlung dar. Insofern könnte das Regionalwerbeverbot gegen Unionsrecht verstoßen. Die Erforderlichkeit des Verbots und eine mögliche Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung hat letzlich aber das vorlegende Landgericht Stuttgart zu beurteilen.

Zur Pressemitteilung geht es hier.