News

Digital Markets Act (DMA) in Kraft getreten

Nach Veröffentlichung des DMA am 12.10.2022 im Amtsblatt der EU ist die Verordnung heute in Kraft getreten. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Sie unterzieht große Digitalkonzerne einer umfassenden Regulierung und soll mehr Fairness auf digitalen Märkten zu gewährleisten. Dafür erlaubt die EU-Verordnung Digitalunternehmen als „Gatekeeper“ zu benennen und festzulegen, für welche ihrer wichtigsten Plattformdienste die Verpflichtungen des DMA gelten. Die strengen Do‘s und Don’ts, u.a. in Bezug auf Zugang zu Plattformen, Datenzugang, Interoperabilität werden starken Einfluss auf die Geschäftsmodelle großer Digitalunternehmen und ihrer Wettbewerber haben.

Den DMA finden Sie hier. Eine Übersicht zu den Inhalten des DMA und weiterer EU-Digitalgesetzgebung wie z.B. zum Digital Services Act (DSA), dem Data Governance Act oder Data Act finden Sie in unserem Status Quo.